Neuerungen in der Privatförderung

29.11.2019 12:00

Die Förderrichtlinien für die Privatförderung in der Dorferneuerung wurden heuer vom Staatsministerium aktualisiert. Außer einer Anhebung der Förderung wurde unter anderem im Bereich der ländlich-dörflichen Bausubstanz, also im Gebäudebereich, die Neuerung eingeführt, dass die Höchstfördersummen nicht mehr wie bisher je Anwesen gelten, sondern je Gebäude.

 

Auf der Homepage der Dorferneuerung wird hierzu ein aktueller Infoflyer eingestellt und ein Link, der zu den Antragsformularen und weiteren Informationen führt. Bei der Gemeinde sind die Infoflyer auch in Papierform erhältlich.

 

Die Ansprechpartner der Förderstelle beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern sind Herr Eder, Tel. 09951 940-139, Frau Rieger, Tel. 09951 940-118, sowie Frau Gallrapp, Tel. 09951 940-140. Die weiteren Kontaktdaten sind auf dem Infoflyer vermerkt.

 Der Infoflyer ist unter dem Reiter Dorferneuerung in der Rubrik Fakte/Wissenswertes zu finden.

 

Klaus Siebenhandl, Vorsitzender des Vorstandes

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